2G+ bei der Sportausübung in Innenräumen

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung gilt in NRW ab dem 28.12.21 die „2G+ Nachweispflicht“ bei der Sportausübung in Innenräumen.

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung gilt in NRW ab dem 28.12.21 die „2G+ Nachweispflicht“ bei der Sportausübung in Innenräumen.

Das bedeutet, das nur vollständig geimpfte oder genesene Personen mit tagesaktuellem Bürgertest einer offiziellen Teststelle, welcher max. 24h alt sein darf, Zutritt zu allen aktiven Gruppenangeboten und der Trainingsfläche in Volmarstein bekommen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir jedes Mitglied einzeln kontrollieren müssen!

Über Veränderungen werden wir zeitnah informieren, bleiben Sie gesund!



Mitarbeiterfoto: Oliver Dickel, Standortleiter
Ansprechpartner
Oliver Dickel
Standortleiter