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Im Fokus steht die Kommunikationsfähigkeit des Menschen.
Im Fokus steht die Kommunikationsfähigkeit des Menschen.
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Ihre Praxis für Logopädie behandelt Kinder, Jugendliche und Erwachsene aller Altersklassen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör-, und Schluckstörungen.

Lassen Sie sich beraten und lernen Sie uns kennen.

Unsere Therapieschwerpunkte

  • Sprach- und Sprechstörung bei Kindern
  • Sprach- und Sprechstörung bei Erwachsenen
  • Schluckstörung
  • Myofunktionelle Störung
  • Stimmstörung
  • Stottern
  • Poltern
  • Verarbeitungsstörung des Hörens
  • Sprachbeeinträchtigung bei Schwerhörigkeit
  • Sprechstörung nach Kehlkopfentfernung
  • Kommunikationsstörung aufgrund geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung
  • Beratung
  • Kursangebot
Weitere Informationen
Sie möchten mehr zu den einzelnen Schwerpunkten erfahren? Eine ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Glossar.

„Das Menschlichste, was wir haben, ist doch die Sprache“ (Theodor Fontane)

Im Fokus der Logopädie steht die Kommunikationsfähigkeit des Menschen. Die Möglichkeit, effektiv kommunizieren zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Gesellschaftsleben. Gemeinsam mit Ihrer Logopädin erarbeiten Sie eine individuell zufriedenstellende Kommunikationsfähigkeit.

Verordnungen für Logopädie

Die logopädische Verordnung muss von Ihrem Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) Neurologen, oder Phoniater/Pädaudiologen ausgestellt werden.

Wenn Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt erhalten, können Sie telefonisch, per Kontaktformular, per E-Mail oder persönlich vor Ort Termine für Ihre Behandlung in unserem Therapiezentrum vereinbaren. Wir gewährleisten Ihnen in der Regel einen Termin innerhalb einer Woche.   Beachten Sie bitte, dass die Therapieverordnung (bei gesetzlich Versicherten) ihre Gültigkeit verliert, wenn zwischen Ausstellungsdatum und ersten Termin mehr als 14 Tage liegen.

Ihre Behandlung bei uns

Besuchen Sie Ihr Therapiezentrum zum ersten Mal, freuen wir uns, wenn Sie ca. 10 Minuten eher vor Ihrem Termin erscheinen. In einem persönlichen Gespräch werden die letzten Fragen geklärt und Sie haben Zeit anzukommen.

Bitte bringen Sie zur ersten Therapiesitzung mit:

  • Ihre gültige Therapieverordnung
  • sofern vorhanden Ihren Befreiungsausweis oder Bargeld bzw. Ihre EC Karte
  • Arztberichte, Röntgen-, MRT-, CT-Bilder, OP-Berichte, sofern vorhanden. Diese helfen uns Sie umfassend und spezifisch zu befunden und zu behandeln

Wenn Sie einmal aus einem wichtigen Grund einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns das so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen, spätestens 24 Stunden vorher.


Therapiedienste aus einer Hand

Durch eine enge, interdisziplinäre Zusammenarbeit der medizinischen, pädagogischen, technischen und therapeutischen Fachpersonen, schaffen wir mit kurzen Wegen optimale Voraussatzungen zur Umsetzung Ihrer Therapieziele. Ihre Logopädin steht im engen Kontakt mit dem Team des Hilfsmittelkompetenzzentrums (HKV). Bei Bedarf versorgen wir Sie mit  Hilfsmitteln, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Heutzutage sind - dank des technologischen Fortschrittes - viele verschiedene Kommunikationshilfen -,dienste erhältlich, die das Team des HKV vorstellt und mit Ihrer Therapeutin in Ihrem Therapieplan berücksichtigen kann.

Therapiezentrum Orthopädische Klinik Volmarstein (TZO)
Therapiezentrum Orthopädische Klinik Volmarstein (TZO)

Häufige Fragen unserer Patienten

Die durchschnittliche Behandlungszeit beträgt 45 Minuten. Darin enthalten ist sowohl die logopädische Übungseinheit, als auch Beratung und Information zum Übertrag der Inhalte in den Alltag.

Ja, denn auch bei Kindern kann die Durchführung eines Hausbesuches sinnvoll sein. Wenn Ihr Kind zum Beispiel mehrere Therapien benötigt und aufgrund dieser zeitlichen Beeinträchtigung kaum mehr über adäquate Freizeit verfügt, können wir in die betreuende Einrichtung des Kindes kommen.

Die Einrichtung muss eine Schwerpunkteinrichtung sein und Ihr Kind als von Behinderung bedrohter Mensch als Integrativkind gefördert werden.

Bitte klären Sie in diesem Falle im Vorfeld mit der verordnenden Arztpraxis und Ihrer Krankenkasse ab, ob diese der Therapie in der Einrichtung zustimmen.

Sie benötigen Formblatt 14, eine „Heilmittelverordnung/Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie“.

Im Falle des Bedarfs einer myofunktionellen Therapie dürfen auch Ihr Kieferorthopäde oder Zahnarzt verordnen, diese werden dafür das Formblatt 16 benutzen, welches zur Zeit noch nicht den Inhalten der Heilmittelrichtlinien unterliegt. Aus diesem Grunde müssen Sie sich auf Formblatt 16 verordnete Therapien immer im Vorfeld schriftlich von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Uns liegt der kontinuierlich stattfindende inhaltliche Austausch am Herzen.
Findet die logopädische Behandlung eines Erwachsenen  in einer Heimeinrichtung statt, informieren wir das betreuende Personal nach jeder Therapieeinheit über die erarbeiteten Inhalte und bitten sie, diese auch unter der Woche weiter zu trainieren. Sie als Angehörige können jederzeit (falls dies auch dem Wunsch des Patienten entspricht) hinzukommen und den Austausch mit uns suchen. Unabhängig davon wünschen und forcieren wir regelmäßige  Treffen mit Ihnen, damit auch Sie Ihren Angehörigen nach besten Möglichkeiten (nicht nur) logopädisch unterstützen können.

Therapieren wir Ihr Kind, das ansonsten bei Ihnen zu Hause wohnt, beispielsweise  im Kindergarten, vereinbaren wir zeitlich kurz getaktete, regelmäßige  Termine zum persönlichen Austausch über Therapieinhalte und Informationen die Sie uns über situative Besonderheiten geben können. Zusätzlich findet die Weitergabe  über Kommunikationsbücher statt und bei Bedarf auch durch ein Telefonat.                      Da sich Ihr Kind wahrscheinlich in einer Ganztagseinrichtung befindet, werden außerdem die Erzieher*innen entsprechend informiert und angeleitet, damit diese die logopädische Förderung auch in den Kindergartenalltag integrieren können.

Ja! Denn die Förderinhalte können bei einmal wöchentlich stattfindendem Turnus weder Muskeln adäquat aufbauen, oder Verhalten ändern, noch helfen Handlungsabläufe zu verinnerlichen. Somit würde sich der erwünschte Therapieerfolg nur sehr verzögert einstellen und die Motivation des Patienten entsprechend darunter leiden. Deswegen: Hausaufgaben ja! LEARNING BY DOING!

Zum Erstkontakt wird ein Anamnesegespräch und eine Befundung durchgeführt werden. Sie sind auf jeden Fall dabei! Die Gestaltung der nachfolgenden Therapieeinheiten hängt eng mit der Diagnostiksituation zusammen. Sollte Ihr Kind fremden Menschen gegenüber so offen sein dass es mit uns alleine arbeiten kann dann begrüßen wir dieses, denn in der engen Zweierkonstellation lassen sich manche Therapieinhalte besser vermitteln, als wenn noch ein Elternteil anwesend ist, so dass vielleicht häusliche Verhaltensmuster greifen. Ist Ihr Kind unsicher und kann sich noch nicht trennen, dann dürfen Sie selbstverständlich mit dabei sein. Wir geben Ihrem Kind soviel Zeit wie es benötigt – aber: wer anwesend ist, muss auch mitarbeiten ;)
Einige Störungsbilder verlangen gar die Anwesenheit einer Bezugsperson als Ko-Therapeuten.

Zunächst einmal führen wir eine Diagnostik durch. Diese besteht aus einem ausführlichen Anamnesegespräch und anschließender Testung der zu therapierenden Person. Gemeinsam besprechen wir mögliche Therapieziele. In der Zeit zwischen Diagnostik und erster Therapieeinheit erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan, in dem zeitnahe und fernere Therapieziele festgelegt werden. In jeder Therapiestunde führen wir auf den/die Patient*in abgestimmte Übungen durch –bei Kindern in sehr spielerischer Form- und informieren Sie ausführlich über das Wie und Warum. Sollte  der Sinn einer Übung nicht sofort  nachvollziehbar sein, stellen Sie uns Fragen! Wir werden sie nach bestem Wissen und Gewissen beantworten und denken Sie daran: es gibt keine dummen Fragen!

Noch ein Tipp: wenn Sie mit Ihrem Kind zur Diagnostik kommen, versuchen Sie nicht aufgeregt zu sein. Ihre Aufregung überträgt sich auf das Kind und kann zu Verunsicherung führen. Kommen Sie voller Selbstbewusstsein, denn Ihr Kind ist gut so wie es ist! Auch wenn wir Defizite entdecken, die wir ja schließlich  behandeln wollen, werden wir das Hauptaugenmerk auf die Ressourcen des Kindes legen. Wenn Sie selber Ihr Kind schon im Vorfeld daraufhin beobachten, werden Sie jede Menge großer und kleiner Fähigkeiten Ihres Kindes entdecken und mit diesem  stillen Bewusstsein  Ihr Kind in der ungewohnten Situation unterstützen.

Wir unterliegen der Schweigepflicht!
In einigen Fällen ist ein interdisziplinärer Austausch mit Ärzt*innen, anderen Therapeut*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen oder z.B. geschiedenen Elternteilen sinnvoll und notwendig. Dieser Austausch wird immer nur mit Ihrem Einverständnis stattfinden. Dazu müssen wir jeweils eine „Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht“ von Ihnen unterschreiben lassen, die wir auch archivieren.

Die Phoniatrie (griechisch: „Stimmheilung“) ist eine medizinische Disziplin, die sich mit Störungen der Stimme, des Sprechens, der Sprache und des Schluckakts diagnostisch, therapeutisch und wissenschaftlich beschäftigt.

Die Pädaudiologie ist sowohl ein Teilgebiet der Audiologie (der Wissenschaft des Hörens) als auch ein Gebiet der Medizin. Es handelt sich dabei um die Wissenschaft von Hörstörungen (des Hörens) und der auditiven Wahrnehmung im Kindesalter.

Um nach einem absolvierten Medizinstudium in Deutschland als Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie anerkannt zu werden, bedarf es einer 5jährigen Weiterbildungszeit. Als DER/DIE Fachärzt*in für Störungen der Stimme, des Sprechens, der Sprache, des Schluckens und des Hörens darf und muss der/die Phoniater*in/Pädaudiolog*in laut Heilmittelrichtlinien in genau festgelegten Zeitabständen beurteilen, ob logopädische Therapie noch benötigt wird und/oder weiter sinnvoll ist.

Die Förderung behinderter Menschen ist ein großer Schwerpunkt in der Logopädie.
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